
Reinigungskräfte müssen gegen Unfall versichert werden durch den Arbeitgeber – dazu ist der Haushaltsführende verpflichtet oder die beauftragte Reinigungsfirma.
Tipp: Hausfeen sind bei einem Arbeitsunfall in einer Privatwohnung über die Firma Hausfeen GmbH unfallversichert.
Claudia B.